Unfall im Ausland: Was tun? | Kfz-Gutachter München

Unfall im Ausland – was tun?

Ein Verkehrsunfall ist immer eine belastende Situation. Passiert der Unfall während einer Urlaubs- oder Geschäftsreise im Ausland, kommen häufig Sprachbarrieren, unbekannte Vorschriften und eine kompliziertere Schadenregulierung hinzu.

Entscheidend ist deshalb, direkt an der Unfallstelle richtig zu handeln und den Schaden möglichst vollständig zu dokumentieren. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, was Sie nach einem Autounfall im Ausland beachten sollten.

Die wichtigsten Schritte nach einem Unfall im Ausland

1. Sofort anhalten und Unfallstelle sichern

Halten Sie sofort an und verlassen Sie den Unfallort nicht. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck mit ausreichendem Abstand zum Unfallort auf.

Bringen Sie sich und andere Beteiligte aus dem Gefahrenbereich. Achten Sie insbesondere auf nachfolgenden Verkehr und betreten Sie Autobahnen oder Schnellstraßen nur, wenn dies unbedingt erforderlich und gefahrlos möglich ist.

2. Verletzten helfen

Prüfen Sie, ob Personen verletzt wurden, und leisten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe.

Innerhalb der Europäischen Union erreichen Sie Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei über die kostenlose Notrufnummer 112. Außerhalb der EU können abweichende Notrufnummern gelten.

Bei einem Notruf sollten Sie möglichst folgende Angaben machen:

  • Wo ist der Unfall passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind beteiligt?
  • Gibt es Verletzte?
  • Welche Verletzungen sind erkennbar?
  • Bestehen weitere Gefahren?

Beenden Sie das Gespräch erst, wenn die Notrufstelle keine weiteren Fragen mehr hat.

3. Polizei verständigen

Bei Personenschäden sollte die Polizei beziehungsweise der Rettungsdienst immer verständigt werden.

Auch in folgenden Situationen ist eine polizeiliche Aufnahme dringend zu empfehlen:

  • hoher oder nicht eindeutig erkennbarer Sachschaden,
  • Streit über den Unfallhergang,
  • Unfallflucht,
  • fehlender Versicherungsnachweis,
  • Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss,
  • erhebliche Sprachprobleme,
  • Beteiligung eines Mietwagens oder Firmenfahrzeugs,
  • nicht mehr fahrbereites Fahrzeug,
  • Beschädigung von Leitplanken, Verkehrszeichen oder anderen öffentlichen Einrichtungen.

Die Vorschriften und die Aufnahmepraxis der Polizei unterscheiden sich je nach Land. Bei kleineren Sachschäden kann es vorkommen, dass die Polizei nicht zum Unfallort kommt oder keine vollständige Unfallaufnahme durchführt.

Notieren Sie in jedem Fall:

  • Name und Anschrift der Polizeidienststelle,
  • Namen oder Dienstnummern der Beamten,
  • Aktenzeichen oder Vorgangsnummer,
  • Hinweise zum Erhalt des Polizeiberichts.

4. Unfall dokumentieren

Eine vollständige Beweissicherung ist bei einem Auslandsunfall besonders wichtig. Fotografieren Sie die Unfallstelle möglichst, bevor die Fahrzeuge umgestellt werden. Dies gilt nur, soweit Sie sich dabei nicht selbst gefährden oder den Verkehr unnötig behindern.

Fertigen Sie folgende Aufnahmen an:

  • Übersicht der gesamten Unfallstelle,
  • Position und Fahrtrichtung aller Fahrzeuge,
  • Straßenverlauf und Fahrbahnmarkierungen,
  • Kreuzungen, Einmündungen und Kurven,
  • Verkehrszeichen und Ampelanlagen,
  • Bremsspuren und auf der Fahrbahn liegende Fahrzeugteile,
  • Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen,
  • Kennzeichen der Fahrzeuge,
  • Kilometerstand Ihres Fahrzeugs,
  • Versicherungsunterlagen des Unfallgegners,
  • Umgebung und mögliche Sichtbehinderungen.

Fotografieren Sie Schäden sowohl aus der Nähe als auch mit ausreichend Abstand. Reine Detailaufnahmen reichen häufig nicht aus, um den Unfallhergang und die Position der Fahrzeuge später nachvollziehen zu können.

Erstellen Sie zusätzlich kurze Videoaufnahmen, sofern dies gefahrlos möglich ist.

5. Daten aufnehmen

Notieren oder fotografieren Sie die folgenden Informationen:

  • Vor- und Nachname des Fahrers,
  • Anschrift und Kontaktdaten,
  • Name und Anschrift des Fahrzeughalters,
  • Fahrzeughersteller und Modell,
  • amtliches Kennzeichen,
  • Zulassungsland,
  • gegnerische Haftpflichtversicherung,
  • Versicherungsschein- oder Policennummer,
  • Daten der Internationalen Versicherungskarte,
  • Personalien möglicher Zeugen.

Fahrer und Fahrzeughalter müssen nicht dieselbe Person sein. Erfassen Sie deshalb beide Angaben getrennt.

Bei einem Fahrzeug mit Anhänger sollten auch das Kennzeichen, das Zulassungsland und die Versicherungsdaten des Anhängers dokumentiert werden. Die EU empfiehlt außerdem, Datum, Ort, Schäden, Zeugen, Polizeidienststelle und den Unfallhergang festzuhalten.

6. Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Der Europäische Unfallbericht ist ein einheitlich aufgebautes Formular zur Dokumentation eines Verkehrsunfalls. Durch den gleichen Aufbau können die Beteiligten jeweils eine Version in ihrer eigenen Sprache verwenden.

Tragen Sie alle bekannten Daten sorgfältig ein und erstellen Sie eine möglichst genaue Unfallskizze. Kennzeichnen Sie:

  • Fahrtrichtung der Fahrzeuge,
  • Fahrspuren,
  • Straßennamen,
  • Verkehrszeichen,
  • Kollisionspunkt,
  • Position der Fahrzeuge,
  • sichtbare Schäden.

Kreuzen Sie nur Sachverhalte an, die tatsächlich zutreffen.

Wichtig: Unterschreiben Sie den Unfallbericht nur, wenn sämtliche Angaben korrekt sind und Sie den Inhalt vollständig verstehen. Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab und unterschreiben Sie keine zusätzlichen fremdsprachigen Erklärungen, die Sie nicht sicher beurteilen können.

Fotografieren Sie den vollständig ausgefüllten Bericht. Jeder Unfallbeteiligte sollte eine Ausfertigung erhalten.

Den europäischen Unfallbericht können Sie hier als PDF herunterladen. 

7. Kein Schuldanerkenntnis abgeben

Machen Sie gegenüber dem Unfallgegner, der Polizei oder einer Versicherung keine vorschnellen Aussagen zur Schuldfrage.

Beschränken Sie sich auf eine sachliche Beschreibung der Ereignisse. Aussagen wie „Ich bin schuld“ oder „Meine Versicherung übernimmt alles“ sollten vermieden werden.

Unterschreiben Sie insbesondere keine:

  • Schuldanerkenntnisse,
  • Verzichtserklärungen,
  • Abfindungserklärungen,
  • Reparaturaufträge,
  • Abschlepp- oder Verwertungsverträge,

wenn Sie deren Inhalt und mögliche Folgen nicht vollständig verstehen.

8. Versicherung informieren

Melden Sie den Unfall zeitnah auch Ihrer eigenen Kfz-Versicherung. Das gilt selbst dann, wenn Sie davon ausgehen, den Unfall nicht verursacht zu haben und zunächst keine Leistungen aus Ihrer eigenen Versicherung beanspruchen möchten. Auch die offiziellen EU-Verbraucherinformationen empfehlen eine Meldung an die eigene Versicherung.

Eine frühzeitige Meldung ist besonders wichtig, wenn:

  • der Unfallhergang nicht eindeutig ist,
  • eine Mithaftung behauptet werden könnte,
  • Ihr Fahrzeug kaskoversichert ist,
  • ein Miet- oder Leasingfahrzeug betroffen ist,
  • Personen verletzt wurden,
  • der Unfallgegner andere Angaben zum Unfallhergang macht.

Halten Sie dabei die vertraglichen Melde- und Mitwirkungspflichten Ihrer Versicherung ein.

9. Fahrzeug nicht vorschnell reparieren lassen

Ist Ihr Fahrzeug noch fahrbereit und verkehrssicher, sollte der Schaden vor einer umfangreichen Reparatur fachgerecht dokumentiert werden.

Lassen Sie beschädigte Teile nicht entsorgen und verändern Sie das Schadenbild möglichst nicht, bevor eine ausreichende Beweissicherung erfolgt ist.

Ist eine Notreparatur für die sichere Weiterfahrt erforderlich, sollten Sie:

  • den ursprünglichen Schaden umfassend fotografieren,
  • die Werkstatt um eine schriftliche Dokumentation bitten,
  • sämtliche Rechnungen aufbewahren,
  • ausgebaute Teile nach Möglichkeit sichern,
  • nur die für die Weiterfahrt erforderlichen Arbeiten beauftragen.

Bei sicherheitsrelevanten Schäden darf das Fahrzeug nicht weiterbewegt werden. Lassen Sie das Fahrzeug im Zweifel abschleppen.

10. Sämtliche Rechnungen und Belege aufbewahren

Bewahren Sie alle Unterlagen und Belege auf, die mit dem Unfall zusammenhängen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Abschleppkosten,
  • Bergungs- und Standkosten,
  • Notreparaturen,
  • Werkstattrechnungen,
  • Mietwagenkosten,
  • Taxi- und Fahrtkosten,
  • zusätzliche Übernachtungen,
  • medizinische Behandlungen,
  • beschädigtes Reisegepäck,
  • Telefon- und Übersetzungskosten.

Ob diese Kosten vollständig erstattet werden, hängt insbesondere vom Unfallland, dem dort geltenden Recht und den Umständen des Einzelfalls ab.

10. Schaden in Deutschland von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten lassen

Lassen Sie das Fahrzeug vor einer umfangreichen Reparatur fachgerecht untersuchen und den Schaden dokumentieren.

Welches Recht gilt bei einem Unfall im Ausland?

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland gilt grundsätzlich das Schadenersatzrecht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Deshalb kann die Schadenregulierung anders ablaufen als nach einem Unfall in Deutschland.

Unterschiede können insbesondere folgende Positionen betreffen:

  • Reparaturkosten,
  • Sachverständigenkosten,
  • Rechtsanwaltskosten,
  • Mietwagenkosten,
  • Nutzungsausfall,
  • Wertminderung,
  • Wiederbeschaffungswert,
  • Schmerzensgeld,
  • Abschlepp- und Standkosten,
  • Verjährungs- und Meldefristen.

Aus Deutschland bekannte Schadenersatzpositionen werden bei einem Auslandsunfall daher nicht automatisch im gleichen Umfang erstattet.

In bestimmten Konstellationen können rechtliche Ausnahmen bestehen. Bei größeren Schäden, Personenschäden oder einer streitigen Haftung sollte deshalb eine auf internationales Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwältin oder ein entsprechender Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Gut vorbereitet ins Ausland fahren

Mit den richtigen Unterlagen im Fahrzeug lässt sich die Unfallaufnahme deutlich vereinfachen.

Vor einer Auslandsreise sollten Sie Folgendes mitnehmen:

  • mehrere Exemplare des Europäischen Unfallberichts,
  • eine mehrsprachige Ausfüllhilfe,
  • Versicherungsunterlagen,
  • Internationale Versicherungskarte,
  • Kontaktdaten der eigenen Versicherung,
  • Versicherungs- und Schutzbriefnummer,
  • Warnwesten,
  • Warndreieck und Verbandkasten,
  • Ladekabel oder Powerbank,
  • ausreichend Speicherplatz für Fotos.

Die sogenannte Grüne Karte dient als internationaler Nachweis der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Innerhalb vieler europäischer Staaten ist sie nicht verpflichtend, kann die Schadenaufnahme jedoch erleichtern. In anderen Ländern kann sie weiterhin vorgeschrieben sein. Vor Reisebeginn sollte deshalb beim eigenen Versicherer geprüft werden, ob sie für das jeweilige Reiseziel erforderlich ist.

Häufig gestellte Fragen zum Unfall im Ausland

Muss ich bei einem Unfall im Ausland immer die Polizei rufen?

Bei Verletzten, hohen Schäden, Streit über den Unfallhergang, Unfallflucht, fehlendem Versicherungsnachweis oder erheblichen Verständigungsproblemen sollte die Polizei verständigt werden. Bei kleineren Sachschäden unterscheiden sich die Vorschriften und die polizeiliche Aufnahmepraxis je nach Land.

Gilt bei einem Unfall im Ausland deutsches Recht?

Grundsätzlich gilt das Schadenersatzrecht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Dadurch können sich Umfang und Durchsetzung der erstattungsfähigen Ansprüche von den deutschen Regelungen unterscheiden.

Muss ich den Europäischen Unfallbericht unterschreiben?

Unterschreiben Sie den Bericht nur, wenn alle Angaben korrekt sind und Sie den vollständigen Inhalt verstehen. Die Unterschrift sollte nicht mit einem Schuldanerkenntnis verbunden werden.

Darf ich mein Fahrzeug sofort reparieren lassen?

Notwendige Notreparaturen können für die sichere Weiterfahrt erforderlich sein. Vor umfangreichen Reparaturen sollte der Schaden jedoch vollständig fotografiert und möglichst fachgerecht dokumentiert werden.

Wie finde ich die gegnerische Versicherung?

Bei vielen Auslandsunfällen kann der Zentralruf der Autoversicherer den ausländischen Versicherer und dessen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland ermitteln. Dafür werden insbesondere das gegnerische Kennzeichen, der Unfalltag sowie das Unfall- und Zulassungsland benötigt.

Kann ich einen deutschen Kfz-Gutachter beauftragen?

Eine Begutachtung durch einen deutschen Kfz-Sachverständigen kann zur Beweissicherung und Ermittlung des Schadenumfangs sinnvoll sein. Ob die Gutachterkosten erstattet werden, hängt allerdings vom Recht des Unfalllandes und vom jeweiligen Einzelfall ab.

Muss ich den Unfall meiner eigenen Versicherung melden?

Der Unfall sollte der eigenen Kfz-Versicherung zeitnah gemeldet werden – auch wenn zunächst keine eigenen Ansprüche geltend gemacht werden sollen.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung sowie die Erstattungsfähigkeit einzelner Schadenpositionen hängen vom Unfallland und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

Kfz-Sachverständiger Leon Schulz in München

Unterstützung nach einem Auslandsunfall

Sie hatten im Ausland einen Verkehrsunfall und Ihr Fahrzeug befindet sich wieder in München oder Umgebung?

Ich unterstütze Sie bei der fachgerechten Dokumentation des Fahrzeugschadens und kläre mit Ihnen, welche technischen Schritte als Nächstes sinnvoll sind.

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Kostenfrei bei geklärter Schuldfrage (Abrechnung über die gegnerische Versicherung)

Im Zweifel den Gutachter rufen.

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